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Verhaltensregeln
Ein paar einfache Verhaltensregel genügen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
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Händegeben, oder Umarmung zur Begrüßung oder Verabschiedung sollte unterlassen werden!
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Enge Räume wie Aufzüge etc. sollten auch privat gemieden werden.
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Im Beruf Räume mit Menschenansammlungen (Aufzug,Aufenthaltsräume etc.) ebenfalls meiden.
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Bei Husten, Schnupfen und Schneuzen bitte nur Einmalpapiertücher benutzen und nach jedem Schneuzen sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden
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Private Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen (Kino, Theater, Stadion, Discos etc.) sollten gemieden werden.
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Statt öffentlichem Nahverkehr wie z.B. S- und U-Bahn, Busse etc. - bitte Privatfahrzeuge nutzen.
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Kontakt mit infizierten Personen meiden. Das gilt vor allem auch für Kinder oder Haustiere.
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Nach einem Kontakt mit infizierten Personen, aber auch mit Tieren oder deren Ausscheidungen die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen, anschließend Hände desinfizieren.
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Beim Kontakt mit erkrankten Personen oder Tieren verschmutzte Kleidung in der Waschmaschine bei 95°C waschen
Hygienische Händedesinfektion:
- vor Arbeitsbeginn
- nach jedem Toilettenbesuch
- vor und nach persönlichem Kontakt mit anderen
- vor und nach jeder Pause
- nach jedem Einkauf
- nach jedem Schneuzen
- nach Schmutz- und Reinigungsarbeiten
- nach Arbeitsende vor Verlassen des Betriebes
A) Privat
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Vermeiden Sie so weit wie möglich große Menschenansammlungen, den Besuch von Großveranstaltungen, Kino, Theater, Diskos, Stadien etc.) und den engen Kontakt zu anderen Menschen
- Vermeiden Sie es andere Menschen anzuhusten oder anzuniesen.
- Niesen oder husten Sie nicht in die Hand, sondern in den Ärmel.
- Benutzen Sie Einmal-Taschentücher und entsorgen diese sofort in geschlossene Müllbehältnisse
- Vermeiden Sie das übliche Hände geben oder Umarmungen
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Waschen Sie sich oft und gründlich die Hände, z.B. nach Personenkontakt, nach dem Einkaufen, nach Benutzung von Sanitär-einrichtungen, Toiletten etc., vor dem Essen
- Lüften Sie Räume oft und gründlich
B) Im Erkrankungsfall
C) Für pflegende Angehörige
- Wenn Sie erkrankte Angehörige pflegen müssen, schützen Sie sich durch das tragen einer Mund-Nasen-Atemschutzmaske FFP1/2
- Nach dem Kontakt mit erkrankten Personen unbedingt gründlichst die Hände waschen und desinfizieren.
- Einmal-Taschentücher / Handtücher in geschlossenen Plastikbeuteln entsorgen.
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Führen Sie eine gründliche und regelmäßige Haushaltsreinigung durch. Speziell die Kontaktflächen (Telefonhörer, Türgriffe, Sanitäreinricht etc.) und die Umgebung des Krankenzimmers sind hier sehr wichtig.
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Personen die zu Hause unter Quarantäne stehen, dürfen den häuslichen Bereich inkl. Garten nicht verlassen und auch keinen Besuch von anderen Personen empfangen.
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Pflegende Angehörige dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeit gehen - wenn der behandelnde Arzt dies geprüft und genehmigt hat.
- Für Erkrankte unbedingt gesondertes Eß- und Trinkgeschirr, Besteck und Handtücher bereitstellen und auch gesondert aufbereiten.
- Regelmäßige und gründliche Lüftung der Räume
D) In Pflegeeinrichtungen
- Beschäftigte und Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sollten gemäß der STIKO (ständige Impfkommission) gegen die jährliche saisonale Grippe geimpft sein.
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Im Pandemiefall, um die Infektionsgefahr zu reduzieren und die Infektketten zu unterbrechen, sind alle Gemeinschaftsveranstaltungen auf das Notwendigste zu reduzieren.
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Im Pandemiefall ist eine möglichst lange Betreuung der Erkrankten im Heim durchzuführen - es wird in der Pandemie der Grundsatz ambulant vor stationär gelten.
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Betreuungspersonal mit Influenza-ähnlichen Symptomen sind von der Arbeit freizustellen und in ärztliche Behandlung/Therapie zu übergeben.
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Erkranktes Personal bei dem der neuartige Grippevirus festgestellt wurde, sollte für mind. 7 Tage zu Hause (Quarantäne) bleiben um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu minimieren, bzw. ärztliche Anweisungen befolgen.
- Erkrankte Bewohner müssen separaten Zimmern oder Stationen betreut werden.
- Zur Betreuung erkrankter Bewohner ist vorrangig geschultes und gegen Grippe geimpftes Personal einzusetzen.
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Zur Betreuung und Pflege der Erkrankten muß Schutzausrüstung für das Pflegepersonal zur Verfügung stehen; Schutzkittel, Einmalhandschuhe, MNS Mund-Nasen- Atemschutzmasken FFP1, FFP2; oder nach Anweisung sogar FFP3 bei pflegerischen Maßnahmen bei denen mit Körperausscheidungen (Anhusten, Erbrechen, Infusionen, Katheter etc.) zu rechnen ist.
- Zur Händedesinfektion muß ein Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung begrenzt viruzid (VAH-Liste) eingesetzt werden.
- vor Patientenkontakt
- nach Kontakt mit Erkrankten
- nach Kontakt mit erregerhaltigem Material
- nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen
- nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe (im Zimmer)
- Zur Flächendesinfektion muß ein Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung begrenzt viruzid (VAH-Liste) eingesetzt werden.
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Die patientennahen Flächen (Nachtkästchen, Bettgestell, Bettgitter, Aufrichthilfe, Nassbereich, Waschbecken, Toiletten- und Sanitäreinrichtung (WC-Brille, Spülknopf, Spender, Waschbecken, Duschen etc.) sowie Kontaktflächen (Türgriffe, Lichtschalter, Arbeitsflächen etc.) sind täglich einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
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Geräte und Medizinprodukte mit direktem Erkranktenkontakt sind erkranktenbezogen zu verwenden und nach Gebrauch, bzw. vor Anwendung bei einem anderen Bewohner zu desinfizieren.
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Die Wäsche ist im Patientenzimmer zu sammeln (nicht in den Wäschesammlern auf den Stationsgängen) und der entsprechenden Wäscheaufbereitung zuzuführen.
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Die Entsorgung von Abfällen die mit Sekreten oder Körperausscheidungen kontaminiert sind, muß nach Abfallschlüssel EAK 180104 LGA-Richtlinien also nach B-Müll durchgeführt werden.
- Geschirr-, Besteck und Gläser müssen bei mindestens 60 Grad in der Spülmaschine aufbereitet werden.
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Bei notwendigem Krankentransport von erkrankten Bewohnern ins Krankenhaus, ist das Krankhaus vorab zu informieren. Der Erkrankte muß eine Mund-Nasen-Atemschutzmaske FFP1/2 nach Anweisung tragen (wenn es der Krankheitszustand zulässt)
- Pflege- und Rettungspersonal hat sich ebenfalls mit einer Atemschutzmaske (FFP2/FFP3) zu schützen.
___Räumliche Vorsorgemaßnahmen in Pflegeeinrichtungen
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Das Personal sollte bereits im Eingangsbereich, vor Eintritt in die Einrichtung eine Händedesinfektion durchführen und eine Atemschutzmaske FFP1/2 anlegen.
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Zu gegebener Zeit sollte daher im Eingangsbereich ein mobiler Händedesinfektionsspender installiert werden und Behältnisse mit den Atemschutz-Masken zur Verfügung stehen.
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Für erkrankte Bewohner oder auch für während der Arbeit erkranktes Personal ist eine separate Toilette auszuweisen - die mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert werden muß.
- Unbedingt eine räumliche Trennung von erkrankten und nicht erkrankten Bewohnern vornehmen.
- Im Härtefall (mehrere Erkrankungen im Hause) sollte mit dem Betriebsarzt die Quarantäne-Notwendigkeit abgeklärt werden.
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Lagerkapazität für erhöhten Bedarf an Personalschutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Pflege- und Behandlungsmaterialien sowie sonstige Vorräte einrichten und ausweisen.
E) Im Unternehmen
- Im Pandemiefall, um die Infektionsgefahr zu reduzieren und die Infektketten zu unterbrechen, sind alle Gemeinschaftsveranstaltungen im Betrieb zu vermeiden, bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.
- Im Pandemiefall wird der Grundsatz ambulant vor stationär gelten, d.h. erkrankte Mitarbeiter werden in der Regel zu Hause behandelt.
- Mitarbeiter mit Influenza-ähnlichen Symptomen sind von der Arbeit freizustellen und in ärztliche Behandlung/Therapie zu übergeben
- Erkrankte Mitarbeiter, bei denen der neuartige Grippevirus festgestellt wurde, sollten für mind. 7 Tage zu Hause (Quarantäne) bleiben um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu minimieren. Es sind die ärztlichen Anweisungen zu befolgen.
- Während der Arbeitszeit erkrankte Mitarbeiter sollten sofort in einem separaten Raum (Sanitätsraum) betreut, ärztlich versorgt und dann nach Anweisung des Arztes nach Hause oder ins Krankhaus verbracht werden.
- Der Arbeitsplatz des erkrankten Mitarbeiters (Schreibtisch, Stuhllehne, PC-Tastatur, PC-Maus, Arbeitsflächen etc.) sollten sofort desinfiziert werden.
- Zur Erstversorgung der Erkrankten muß das ärztliche Personal Schutzausrüstung; Schutzkittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Atemschutzmasken FFP1, FFP2 oder nach Anweisung sogar FFP3 anlegen, wenn mit Körperausscheidungen (Anhusten, Erbrechen, Infusionen etc.) zu rechnen ist.
- Ärztliches Personal muß zur Händedesinfektion ein Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung begrenzt viruzid (VAH-Liste) einsetzen.
- vor Patientenkontakt
- nach Kontakt mit Erkrankten
- nach Kontakt mit erregerhaltigem Material
- nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen
- nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe
- Zur Flächendesinfektion muß ein Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirkung begrenzt viruzid (VAH-Liste) eingesetzt werden.
- Im Behandlungsraum (Sanitätsraum) ist nach Behandlung eines Erkrankten die Oberfläche (Behandlungsliege etc.) zu desinfizieren. Kontaktflächen wie (Türgriffe, Lichtschalter, Arbeitsflächen etc.) sind täglich einer Wischdesinfektion zu unterziehen.
- Geräte und Medizinprodukte mit direktem Erkranktenkontakt sind erkranktenbezogen zu verwenden und nach Gebrauch, bzw. vor Anwendung bei einem anderen Patienten zu desinfizieren.
- Verschmutzte Wäsche ist in separaten Behältnissen mit Deckel zu sammeln und der entsprechenden Wäscheaufbereitung zuzuführen.
- Die Entsorgung von Abfällen die mit Sekreten oder Körperausscheidungen kontaminiert sind, muß nach Abfallschlüssel EAK 180104 LGA-Richtlinien also nach B-Müll durchgeführt werden.
- Bei notwendigem Krankentransport von erkrankten Mitarbeitern ins Krankenhaus, ist das Krankhaus vorab zu informieren. Der Erkrankte muß eine Mund-Nasen-Atemschutzmaske FFP1/FFP2 nach Anweisung tragen (wenn es der Krankheitszustand zulässt)
- Pflege- und Rettungspersonal hat sich ebenfalls mit einer Atemschutzmaske (FFP2/FFP3) zu schützen.
___Räumliche Vorsorgemaßnahmen in Unternehmen
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Im Eingangsbereich, bzw. Personaleingang des Unternehmen sollte von allen Mitarbeitern und möglichst von allen Kunden vor Eintritt in den Betrieb eine Händedesinfektion durchgeführt und eine Atemschutzmaske FFP1/FFP2 angelegt werden.
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Im Eingangsbereich des Betriebes und/oder Personaleingang ist ein mobiler Händedesinfektionsspender zu installieren und Behältnisse mit den Atemschutz-Masken zur Verfügung zu stellen.
- Für während der Arbeitszeit erkrankte Mitarbeiter ist eine separate Toilette auszuweisen, die mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert werden muß.
- Es muß unbedingt auf eine räumliche Trennung von erkranktem und nicht erkranktem Personal geachtet werden.
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Im Härtefall (mehrere gleichzeitige Erkrankungen im Betrieb) sollte mit dem Betriebsarzt die Notwendigkeit einer Absonderung oder Einrichtung einer Notfallbetten/Quarantäneabteilung abgeklärt werden.
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Lagerkapazitäten für erhöhten Bedarf an Personalschutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Pflege- und Behandlungsmaterialien, Medikamente sowie sonstige Vorräte müssen eingerichtet, ausgewiesen und gekennzeichnet werden.
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